Recht haben und Recht bekommen
sind zwei Paar Schuhe

In den vergangenen Jahren hatten bundesweit mehr als 2 Drittel aller Einsprüche und mehr als die Hälfte aller Klageverfahren Erfolg.

Steuerstreit

Im Rahmen der steuerlichen Durchsetzungsberatung wahren wir Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden. Egal ob während der Begleitung von Betriebsprüfungen, beim Führen von Einsprüchen oder, sofern keine Einigung mit dem Finanzamt zu erzielen ist, auch bei der Durchsetzung der Ansprüche im finanzgerichtlichen Verfahren.

Wir beraten Sie hierbei offen über die möglichen Erfolgsaussichten und scheuen uns dann nicht vor einer juristischen Auseinandersetzung mit den entsprechenden Finanzbehörden. Hierdurch konnten wir in der Vergangenheit schon Verfahren erfolgreich zu Gunsten der Steuerpflichtigen führen, die auf den ersten Blick keine Erfolgsaussichten hatten.

Aber nicht nur laufende steuerliche Sachverhalte können zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung führen.

Insbesondere im Bereich des Steuerstrafrechtes sind Sachverhalte nicht so eindeutig und klar, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Auch in diesem Bereich sind wir für Sie tätig und wahren Ihre Interessen vor der Finanzverwaltung. Da in diesen Fällen Steuerrecht und Strafrecht eng miteinander verknüpft sind, arbeiten wir hier mit erfahrenen Juristen zusammen, die den strafrechtlichen Teil übernehmen.

Oftmals werden wir hier auch von Juristen angefragt den steuerlichen Teil in laufenden Verfahren zu übernehmen und zu bearbeiten.

Ihre Ansprechpartner
Markus Eck

info@eck-stb.de

+49 (0)621 - 729650-0